Privates Carsharing: Auto nutzen statt besitzen

Privates CarSharing ist keine Hexerei: Alles, was es braucht, sind interessierte Parteien und ein Fahrzeug. Natürlich müssen Fragen wie Versicherungen oder Betriebskosten geregelt werden. Als Grundlage dazu hat der VCS die folgenden Informationen zusammengestellt.
Autoteilen und Automitbenutzung
Aufgrund der unterschiedlichen Besitzverhältnisse unterscheidet man zwischen Autoteilen und Automitbenutzung. Beim Autoteilen erwerben mehrere Parteien gemeinsam ein Fahrzeug. Bei der Mitbenutzung stellt eine Partei ihr Fahrzeug zum Gebrauch zur Verfügung.
Die nachfolgenden Angaben zu Betriebskosten, Versicherungen und Schadenfall gelten für Autoteilen und Automitbenutzung. Die übrigen Abschnitte betreffen eher das Autoteilen und sind für die Automitbenutzung nicht relevant.
So setzen Sie einen Vertrag auf
Der VCS empfiehlt, die Abmachungen schriftlich festzulegen. VCS-Mitglieder können hier Musterverträge für das Autoteilen und die Automitbenutzung kostenlos herunterladen.
Betriebskosten
Der Betrieb eines Autos setzt sich aus festen und beweglichen Kosten zusammen. Die festen Kosten machen im schweizerischen Durchschnitt über 60 % der Gesamtkosten aus und sind unabhängig von der Benutzung des Autos. Die beweglichen Kosten sind direkt abhängig von der Anzahl der gefahrenen Kilometer.
Detaillierte Angaben dazu sowie eine Vorlage zur Berechnung der Betriebskosten können VCS-Mitglieder hier kostenlos herunterladen. Online-Berechnungen sowie weitere Infos zu den Betriebskosten gibt es beispielsweise unter www.fahrzeugmarkt.ch oder www.budgetberatung.ch .
Schadenfall
Selbst verschuldete Unfall- oder Reparaturkosten tragen die Verursachenden. Ein Teil dieser Kosten wird im Normalfall durch die abgeschlossenen Versicherungen gedeckt. Bei einem Totalschaden bezahlt die schuldige Person den übrigen Vertragsparteien bzw. dem Halter den Vorunfallwert des Wagens. Ist keine Einigung möglich, wird ein unabhängiger Fahrzeugexperte beigezogen: www.vffs.ch.
Bewertung eines eingebrachten Fahrzeugs
Kaufen die Vertragsparteien einen bereits vorhandenen Wagen von einem Vertragspartner bzw. einer Vertragspartnerin, stellt sich die Frage der Beurteilung des Fahrzeugwerts. Am einfachsten ist die Berechnung des Fahrzeugwerts unter www.comparis.ch/carfinder oder www.fahrzeugmarkt.ch (kostenlos), auf www.auto-i-dat.ch oder www.eurotaxglass.ch (kostenpflichtig) anhand der Eckgrössen Katalogneupreis, Alter und Kilometerstand. Wer es genau wissen will, kann den Wagen beim Garagisten schätzen lassen. VCS-Mitglieder haben zudem die Möglichkeit, den Fahrzeugwert gemäss Eurotaxeinstufung gratis beim VCS zu erfragen (Tel. 0848 611 611).
Vertreter der Fahrgemeinschaft
Wird ein Fahrzeug von verschiedenen Personen zum gemeinsamen Gebrauch erworben, wird vereinbart, wer gegenüber Behörden und Versicherungen als Fahrzeughalter auftritt. In einzelnen Kantonen können mehrere Halterinnen eingetragen werden. Auskünfte erteilt das zuständige Strassenverkehrsamt.
Fahrzeugwartung
Für das reibungslose Funktionieren einer Fahrgemeinschaft sollten Wartung und Reinigung des Fahrzeuges geregelt sein. Es empfiehlt sich, eine Person für die Arbeiten zu bestimmen, die für ihren Aufwand entschädigt wird.




