Dieses Urteil ist ein Skandal

Das Urteil des Verwaltungsgerichts, das dem VCS Zug in der Sache Tangente Zug/Baar zugestellt wurde, ist an Klarheit nicht zu übertreffen: Dem VCS wird Blauäugigkeit vorgeworfen und seine Beschwerde wird vollumfänglich abgelehnt. Nicht diese Tatsache ist schockierend, es sind die vom Gericht verfassten Begründungen. Doch dazu später.

Im November 2009 hat das Zuger Stimmvolk das generelle Projekt der 'Tangente Zug Baar' mit 58.9 % angenommen. Danach wurde durch die Baudirektion des Kantons das Auflageprojekt erarbeitet. Dieses enthielt diverse Änderungen im Strassenbereich und den flankierenden Massnahmen gegenüber den im Abstimmungsbüchlein enthaltenen Informationen und Abbildungen.

Auf Grund dieser Änderungen und dem Nichteinhalten der Lärmvorschriften bei über 40 Liegenschaften hat der Verkehrsclub mit andern Organisationen gegen das Auflageprojekt Einsprache erhoben. Die danach geführten Einsprache-Verhandlungen verliefen in einzelnen Punkten erfolgreich, in andern für den VCS enttäuschend. 
Als die Baudirektion nach einiger Zeit die Einsprachen abwies und die Baubewilligungen für die Tangente erteilte, musste der Vorstand des VCS Zug feststellen, dass die versprochenen Massnahmen aus seiner Sicht nur ungenügend umgesetzt oder die Verantwortung für einzelne Entscheide an die Gemeinden Baar und Zug delegiert wurden. 
Auf die Forderung des VCS, das generelle Projekt bezüglich Dimensionen etc. wie ursprünglich präsentiert zu realisieren und die Lärmschutzverordnung bei allen Wohnhäusern einzuhalten, wurde nicht eingetreten. So wurden im Ausführungsprojekt die Begleitmassnahmen, wie der Schutz der Erholungszone und das Anlegen neuer Fusswege stark reduziert. Zusätzlich wurden die neuen Strassenflächen und damit die Kapazität der Tangente erhebliich ausgebaut.

Am 8. November 2014 reichte der VCS Schweiz daher Beschwerde gegen das Ausführungsprojekt ein. Hauptpunkt war die Forderung, das generelle Projekt inklusive Begleitmassnahmen so umzusetzen, wie in den Abstimmungsvorlagen versprochen.

Das Verwaltungsgericht hat also die Beschwerde abgelehnt. Nicht diese Tatsache ist schockierend, es sind, wie bereits erwähnt, die dazu formulierten Begründungen. So stellt das Verwaltungsgericht auf unsere Beschwerde fest, dass die StimmbürgerInnen mit dem Abstimmungsbüchlein nicht korrekt informiert und mit den Visualisierungen irregeführt worden seien, dass das Volk nur über den Kredit abgestimmt habe und nicht über das generelle Projekt. Damit ist klar, dass bei allen generellen Bauprojekten nur über ein Kredit abgestimmt wird und nicht über die im Abstimmungsbüchlein festgehaltenen Ausführungen zur Realisierung des Projektes. Die Baudirektion muss sich nicht an die gemachten Versprechen und Planungen halten und darf die Verkehrsknoten und insbesondere die Begleitmassnahmen auf Grund neuer Verkehrszahlen und Erkenntnissen ändern. Im Fall des zur Abstimmung anstehenden Stadttunnel-Projektes bedeutet dies, dass die Kapazität des Tunnels und damit die zu erwartenden Verkehrszahlen noch nicht bekannt sind. Wie das Zentrum plus in 14 Jahren realisiert wird, ist ebenfalls nicht Bestandteil der Abstimmung. Da die Planung ja erst nach der Abstimmung in Angriff genommen wird, sind wichtige Informationen wie der Umweltverträglichkeitsbericht noch nicht bekannt.

Wir müssen also folgern, dass für die Regierung die im Abstimmungsbüchlein gemachten Aussagen nicht zwingend sind, dass Projekte im einstufigen Verfahren jederzeit angepasst werden und Bilder für den Abstimmungskampf geschönt dargestellt werden dürfen, um das Abstimmungsziel zu erreichen (Beispiel Visualisierung Postplatz). Die StimmbürgerInnen erhalten also eine Rechtsunsicherheit. Wenn sie sich für ein regierungsrätliches Projekt aussprechen, heisst das noch lange nicht, dass die Regierung sich auch an die Vorgaben halten muss.

Dies alles sind die Folgen des einstufigen Bewilligungsverfahrens (Abstimmung über Kredit für generelles Projekt). Mit einem zweistufigen Verfahren (wie in den meisten andern Kantonen üblich) könnte zuerst über einen Projektkredit und dann über das detaillierte Ausführungsprojekt abgestimmt werden.

Diese Seite wird nur mit JavaScript korrekt dargestellt. Bitte schalten Sie JavaScript in Ihrem Browser ein!
.hausformat | Webdesign, TYPO3, 3D Animation, Video, Game, Print